Autor Thema: Antrag zur Änderung der DVO  (Gelesen 7841 mal)

thomas rathkamp

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Antrag zur Änderung der DVO
« am: Mo, 15.Dez.2014, 15:07:12 Uhr »
Hallo zusammen,

ich möchte Euch hier um Eure Meinung hinsichtlich meiner Vorschläge für die DVO bitten. Als erste möchte ich vorweg nehmen, dass es kein richtig oder falsch gibt und das es sich hier vorerst nur um Ideen handelt. Ich finde es wichtig, gemeinsam zu überlegen wie wir unseren Sport nach vorne bringen können. Ich möchte auch einige bitten keine Schimpf Attacken oder so zu starten. Jeder hat eine Meinung!!! Gerne lass ich mich auch von einem Gegenvorschlag o.ä. überzeugen.

Da ich selbst leider nicht an der diesjährigen Ligaversammlung teilnehmen kann, möchte ich hiermit vorab die Möglichkeit nutzen um mit Euch zu diskutieren. Sofern die Merhrheit meine Änderung nicht befürwortet, kann ich mir nämlich entsprechende Anträge sparen :-).

5.2.01

Der Spielplan

-alt-

a) Bis zum 15.01. eines Jahres erstellen die ligaführenden Stellen einen vorläufigen Spielplan, der den Teams zugeht.
Bis 4 Wochen nach Erstellung des vorläufigen Spielplans können die Mannschaften beliebig viele Spielverlegungsanträge stellen. Danach stimmt die ligaführende Stelle Verlegungsanträgen in der Verband- und Landesliga Baseball nur zu, wenn der Platz unbespielbar war oder höhere Gewalt vorlag.
Der Antragstellende Verein muss die Umstände der Absage unter genauer Angabe der Gründe und evtl. Vorlage von geeignetem Beweismaterial nachweisen. Spielverlegungen in der Bezirksliga Baseball und Verbandsliga Softball sind grds. Jederzeit möglich. Die Anträge müssen schriftlich (auch Email) spätestens 2 Kalendertage vor dem Spieltermin bei der ligaführenden Stelle eingehen. Ab dem 14.08. ist eine Spielverlegung nur noch wegen unbespielbarkeit des Platzes oder höherer Gewalt möglich


-neu-

a) Bis zum 15.03. eines Jahres erstellen die ligaführenden Stellen einen vorläufigen Spielplan, der den Teams zugeht.
Bis zu 31.03. eines Jahres können die Mannschaften beliebig viele Spielverlegungsanträge stellen. Danach stimmt die ligaführende Stelle Verlegungsanträgen in der Verband-, Landes- und Bezirksliga Baseball nur zu, wenn der Platz unbespielbar war oder höhere Gewalt vorlag.
Der Antragstellende Verein muss die Umstände der Absage unter genauer Angabe der Gründe und evtl. Vorlage von geeignetem Beweismaterial nachweisen. Spielverlegungen in der Verbandsliga Softball sind grds. Jederzeit möglich. Die Anträge müssen schriftlich (auch Email) spätestens 3 Kalendertage vor dem Spieltermin bei der ligaführenden Stelle eingehen. Ab dem 14.08. ist eine Spielverlegung nur noch wegen Unbespielbarkeit des Platzes oder höherer Gewalt möglich


Begründung:

Die derzeitigen Kalenderdaten der DVO sind unrealistisch und unmöglich einzuhalten. Ursprünglich sollte die kurzfristige Absage im Baseball den kleineren Vereinen gewisse Möglichkeiten freihalten. Aufgrund der Anhäufung solcher Absagen fällt es jedoch Spielern schwer eine vernünftige Planung zwischen Hobby, Familie und Beruf zu vereinen. Aus diesem Grund halte ich einen festen Spielplan ab dem 01.04. eines Jahres für Vorteilhaft und berechenbar. –Keine 72 Stunden Regel im Baseball-



6.7.01

Schiedsrichtereinteilung

-alt-

Der Schiedsrichterobmann und der jeweilige Ligaobmann sind für die namentliche bzw. vereinsmäßige Einteilung der Schiedsrichter zuständig.

Bei den Finals um die Niedersachsenmeisterschaft, im Nachwuchsbereich, werden die Umpire vom Schiedsrichterobmann eingeteilt. Die Kosten werden von den Teilnehmern zu gleichen Teilen übernommen.


-neu-

Der Schiedsrichterobmann und der jeweilige Ligaobmann sind für die namentliche bzw. vereinsmäßige Einteilung der Schiedsrichter zuständig. Vom 01.04. eines Jahres bis zum 10.04. eines Jahres gibt es die Möglichkeit für jeden lizenzierten Umpire sich seine Spiele für das laufende Jahr frei zu wählen. Danach wird der Schiedsrichterobmann und der jeweilige Ligaobmann die noch zu vergebenen Spieltermine unter den Umpire/Vereinen zu gleichen Teilen aufteilen.

Bei den Finals um die Niedersachsenmeisterschaft, im Nachwuchsbereich, werden die Umpire vom Schiedsrichterobmann eingeteilt. Die Kosten werden von den Teilnehmern zu gleichen Teilen übernommen.


Begründung:

Jeder Umpire hat so die Möglichkeit seine freie Zeit am besten zu Beginn eines Jahre entsprechend seiner Einsätze anzupassen. Was eingetragen wird ist natürlich bindend. Also sich überall einzutragen und andere somit zu blocken wäre natürlich völliger Quatsch. Weiter ist bereits die komplette Reguläre Saison somit mit Umpire abgedeckt. Ersatzregelungen bei Ausfall (Krankheit, Beruf, o.ä.) oder gar kurzfristige Tauschaktionen bleiben unberührt. Sollte ein eingetragener Einsatz nicht wahrgenommen werden, so gilt 6.11.02 entsprechend.



6.11.02

Pflichten der Schiedsrichter

-alt-

Das Nichtantreten von lizensierten Schiedsrichtern des offiziell eingeteilten Vereins wird mit einem Bußgeld laut Strafenkatalog geahndet werden.


-neu-

Das Nichtantreten von lizensierten Schiedsrichtern des offiziell eingeteilten Vereins wird mit einem Bußgeld laut Strafenkatalog geahndet. Zuzüglich muss der Verein des eingeteilten Umpires nur bei entsprechendem Spielausfall folgende Aufwandsentschädigung leisten. Die anreisende Mannschaft hat einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz für 3 PKW à 0,20 Cent pro Kilometer. Die Heimmannschaft hat einen Anspruch auf eine Pauschalerstattung von 30,00 €.


Begründung:

Ich bin der Meinung, dass die entsprechenden Mannschaften nicht auf ihrer Doppelbelastung (Anfahrt zum Wiederholungsspiel) sitzen bleiben sollten.

Thomas Albrecht

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Re: Antrag zur Änderung der DVO
« Antwort #1 am: Mo, 15.Dez.2014, 20:29:28 Uhr »
Hallo Thomas,
 der Termin mit dem 31.03. wird zu halten sein.
1. müssen nach diesem Datum die Spiele eingetragen werden, vorher macht es ja keinen Sinn.
2. müssen danach die Schiedsrichter eingeteilt werden.
 Also kannst du noch mal eine Woche drauf rechnen bevor der endgültige Spielplan steht.
Was aber nicht reichen wird, da die Spielleitende Stelle und der Schiedsrichterobmann nicht mehr dieselbe Person ist. ( Abstimmungszeit)

Wo ist das Problem mit dem frühen Datum?
Je früher die Termine feststehen, desto mehr Plannungssicherheit hat man doch.

So wie es jetzt ist, ist der Spielplan und die Einteilung bis ca. Anfang März fertig.


Zu dem 2. Vorschlag

wenn jeder Schiedsrichter bis zum 10.04 seine Termine und Spiele wählen kann wird der Spielplan erst Ende April fertig.
Und es Fehlen 4-6 Spieltage
Mal davon abgesehen wie das gehen soll,dies wird der zukünftige Schiedsrichterobmann wohl nicht mitmachen. Klar wünsche werden sicher gern genommen und soweit es geht auch berücksichtigt aber von Aufwand her ist das der Horror.
Es würde auch nur innerhalb der Lizenzstufe gehen also C Lizenz für ll und abwärts B und A Lizenz alles.

Zu 3

Ich würde für 0,25 cent pro Kilometer stimmen.
Pauschale für den Heimverein nur bei nachgewiesenen Catering Ausfall.

Gruß
Thomas
Wenn du schlecht vorbereitet bist, sei darauf vorbereitet schlecht zu sein. P.C.

thomas rathkamp

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Re: Antrag zur Änderung der DVO
« Antwort #2 am: Mo, 15.Dez.2014, 21:45:49 Uhr »
Hallo Thomas A.,

mit den Daten gebe ich dir sicherlich recht, dass es früher natürlich besser ist, wußte nur nicht genau wie das umsetzbar ist bzgl. JHV im Februar usw. Bzgl der Spielleitenden Stelle und dem zukünftigen Schiedsrichterobmann war mir die Situation und der damit verbundene Aufwand (Abstimmungszeit) nicht bekannt bzw, klar. Dein Argument ist dann natürlich nachvollziehbar. Alle Daten können gerne nach vorne also früher gesetzt werden. Mein Hauptmerkmal liegt allerdings auf die Abschaffung der 72 Stunden Regel im Bereich "Baseball".

Die Organisation für Umpire war bzw. ist nur so eine Idee aber wenn der Aufwand dem nutzen überwiegt gebe ich dir auch hier recht (einer muss den Mist schließlich einpflegen) ;-). Aber einen festen Spielplan ab 01.04.2014 ohne weiter Verlegungen außer höherer Gewalt und die Unbespielbarkeit ist doch eigentlich eine gute Sache, glaube ich zumindest.

Zu 2.

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Der Spielplan würde ja dann am 01.04. stehen und dann ne Woche für die Umpire zum eintragen wäre doch machbar oder? Aber auch hier können/müssen wir dann die Daten nach vorne setzen. Bzgl. der Organisation bzw. Arbeit für den zukünftigen Schiedsrichterobmann wäre es doch eine erleichterung wenn er nur einen Teil  der Spiele an die übrigen Umpire vergeben muss (sofern das Angebot von den Umpiren genutzt wird). Vielleicht habe ich aber auch den Aufwand bzgl. der entsprechenden Organisation gerade nicht vor Augen. Sind ja nur Ideen und dieser gerade stattfindende Meinungsaustausch ist genau das was wir brauchen.
 

Zu 3.

Ich dachte außer Catering auch an andere Dinge wie Kreide, vorher gedruckte Flyer, usw. Und wegen der Kilometerpauschale bin ich für alles offen, da nehm ich gerne auch 0,25 € in die DVO rein.

Danke für deine Anwort

Thomas R.

Olaf S.

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Re: Antrag zur Änderung der DVO
« Antwort #3 am: Mi, 17.Dez.2014, 14:00:20 Uhr »
Ich denke auch die jetzige Regelung das Mitte/Ende Januar die vorläufigen Spielpläne draußen sind und die Vereine bis Anfang März Zeit haben Ihre Spiele zu verlegen hat sich bewährt.
Dan wissen Anfang März alle wann Sie spielen und die Umpire können auch planen wann Sie frei zum umpen sind.

Die Abschaffung der 72 Stunden Regel in der BB Bez.L. halte ich nicht für richtig. Dies würde ja bedeuten das kein Team mehr wegen Personalmangel bis 72 Stunden vor Spielbeginn ein Spiel absagen kann und der absagendene Verein das Spiel verliert und eine Strafe von 150,00 € zahlen muss.

Klar ist es blöd wen ein Team 3 Tage vorher noch ein Spiel absagt aber das ist die Bezirksliga da muss man damit rechnen. Im Norden ist das in den letzten Jahren auch nicht so häufig vorgekommen.  Ich spiele dann lieber an einem anderen Termin.
Man könnte evtl. die Frist, ab der keine Verlegungen mehr zulässig sind, vom 14.08. auf den 01.08. vorziehen und für jede Absage eine kleine Starfe 30-50 € einführen aber ich würde nicht die generelle 72 Stunden Regel in der Bez.L. abschaffen wollen.

Auf die Zukünftige Methode der Umpire Einteilung bin ich auch schon gespannt.  :)